1. DEFINITIONEN
- Verkäufer: DUMECO GmbH/Srl, Via di Mezzo ai Piani 15, 39100 BOZEN (Italien), IVA IT 012 955 90 218;
- Käufer: Jede Partei, die sich gegenüber dem Verkäufer zum Kauf von Waren verpflichtet.
- Schriftlich: Jede Mitteilung, Benachrichtigung oder Inverzugsetzung gilt als schriftlich, wenn sie per E-Mail, Fax, Einschreiben oder per Post übermittelt wird.
- Pauschaler Schadensersatz: Jeder in den vorliegenden Bedingungen vorgesehene pauschale Schadensersatz dient als Ausgleich für entstandene Kosten, aufgewendete Mühen, erlittene Schäden, entgangene Chancen und entgangenen Gewinn infolge einer vertraglichen Nichterfüllung seitens des Käufers oder infolge der Ausübung eines (einseitigen) Rechts durch den Verkäufer. Die pauschale Entschädigung befreit den Verkäufer von der Verpflichtung, einen Nachweis über seinen tatsächlichen Schaden zu erbringen, unbeschadet seines Rechts, einen etwaigen höheren Schaden nachzuweisen. Mit dem Kauf bestätigt der Käufer, dass die vereinbarten pauschalen Entschädigungen dem vorhersehbaren tatsächlichen Schaden des Verkäufers entsprechen.
2. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
- Nur die von ihm versandte Auftragsbestätigung ist für den Verkäufer verbindlich. Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung des Verkäufers durch den Käufer kommt der Vertrag zustande. Dieser Vertrag unterliegt vollständig und ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in der Auftragsbestätigung und den Rechnungen enthalten sind und auf der Webseite des Verkäufers aufgeführt sind, unter Ausschluss der eigenen Bedingungen des Käufers, selbst wenn diese nachträglich übermittelt werden.
- Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen. Sie ist nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich akzeptiert wird. Im Falle einer Stornierung schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Verkaufspreises, die von Rechts wegen mit der bereits geleisteten Anzahlung oder einer anderen Schuld des Verkäufers gegenüber dem Käufer verrechnet wird.
3. BESCHREIBUNG DER ZU LIEFERNDEN WAREN
- Der Gegenstand des Kaufvertrags ist in der Auftragsbestätigung und/oder auf der Vorderseite der Rechnung beschrieben. Die Lieferpflicht des Verkäufers beschränkt sich auf diesen Gegenstand.
4. PREIS
- Der Preis entspricht dem im Angebot angegebenen Preis, es sei denn, der Verkäufer sieht sich gezwungen, diesen aufgrund einer Änderung seiner festen und/oder variablen Kosten (Rohstoffe, Löhne, Energie usw.) anzupassen. Eine etwaige Preisänderung erfolgt im Rahmen der gesetzlich zulässigen Normen. In diesem Fall gilt der neue Preis, wie auf der Vorderseite der Rechnung angegeben.
- Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer.
- Der Preis versteht sich ohne Lieferung, Transport und Montage, sofern auf der Vorderseite der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
5. STEUERLICHE BESTIMMUNGEN
- Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung bereitzustellen.
Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstige nicht ausdrücklich im Preis enthaltene Kosten gehen, falls zutreffend, zu Lasten des Kunden.
6. LIEFERUNG
- Die Lieferfristen werden nur zu Informationszwecken angegeben und sind daher nicht verbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Eine Verzögerung der Lieferfrist kann niemals Anlass zu einer Vertragsstrafe, Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags geben.
- Nach Abschluss des Kaufvertrags gemäß Art. 2 ist der Käufer verpflichtet, die gekauften Waren abzunehmen. Der Käufer muss die Abnahme innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers, aus der hervorgeht, dass die Waren zur Lieferung oder Abholung bereitstehen, vornehmen. Wenn der Käufer seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt und nach Ablauf einer Frist von sieben Tagen nach Versand einer schriftlichen Inverzugsetzung durch den Verkäufer weiterhin in Verzug bleibt, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag außergerichtlich und mit sofortiger Wirkung zu Lasten des Käufers aufzulösen. In diesem Fall schuldet der Käufer dem Verkäufer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Verkaufspreises, die von Rechts wegen mit der vom Käufer geleisteten Anzahlung verrechnet wird.
- Wird eine feste Lieferfrist vereinbart, wird diese auf der Auftragsbestätigung und/oder auf der Rechnung angegeben. Die Frist beginnt erst ab dem Datum, an dem die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Käufer ist im Besitz der vom Verkäufer versandten Auftragsbestätigung.
- der Verkäufer die vereinbarte Anzahlung erhalten hat;
- die technische Zeichnung wurde, falls erforderlich, vom Käufer zur Genehmigung unterzeichnet.
7. KONTROLLE
- Alle Waren können nach telefonischer Vereinbarung beim Verkäufer frei besichtigt werden. Jede zerstörungsfreie Prüfung ist zulässig, sofern sie von einer anerkannten Prüfstelle vorgenommen wird. Die Kosten dieser Prüfung gehen stets zu Lasten des Käufers.
- Die Waren können nur in dem Zustand verkauft werden, in dem sie sich befinden und vom Kunden bekannt und geprüft wurden, sofern in der Auftragsbestätigung und/oder auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. EIGENTUMSVORBEHALT/EIGENTUMSÜBERGANG
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Hauptbetrags, der Kosten und Zinsen Eigentum des Verkäufers.
- Jede Lieferung von Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer hat sich gegen etwaige Schadensfälle ausreichend zu versichern.
- Wenn der Verkäufer den Transport organisieren muss, wird er stets als Beauftragter des Käufers betrachtet.
9. ZAHLUNG
- Sofern nicht anders angeboten und/oder auf der Rechnung angegeben, sind die Preise wie folgt zu bezahlen:
a) vollständig vor der Abholung oder Lieferung der Waren; oder
b) bei Bestellung durch Zahlung eines vereinbarten Prozentsatzes als Vorauszahlung gemäß der spezifischen Vereinbarung;
c) Zahlung des Restbetrags vor Abholung oder Lieferung.
- Die Abholung oder Lieferung der Waren erfolgt erst nach Zahlung gemäß den oben genannten Bedingungen. Wenn der Verkäufer für den Transport zum Käufer verantwortlich ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren wieder mitzunehmen, wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung keinen Nachweis über die Zahlung des fälligen Kaufpreises vorlegen kann. Die Kosten für diesen vergeblichen Transport gehen vollständig zu Lasten des Käufers und müssen von diesem bezahlt werden, bevor eine neue Lieferung erfolgen kann.
- Wenn die fällige Vorauszahlung nicht spätestens sieben (7) Tage nach schriftlicher Inverzugsetzung auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde, ist dieser berechtigt, nach eigenem Ermessen:
a) die Ausführung des Vertrags auszusetzen, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz; oder
b) den Vertrag von Rechts wegen und ohne weitere Inverzugsetzung durch einfache schriftliche Mitteilung an den Käufer aufzulösen.
Im Falle einer Auflösung zu Lasten des Käufers schuldet dieser eine pauschale Entschädigung in Höhe von dreißig Prozent (30 %) des Gesamtkaufpreises. Diese Entschädigung wird von Rechts wegen mit etwaigen Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer verrechnet.
- Rechnungen sind netto zu bezahlen. Diskont- und Bankgebühren gehen stets zu Lasten des Käufers. Ein Skonto für sofortige Zahlung kann nur gewährt werden, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall wird es mit dem auf den Verkaufspreis gewährten Rabatt verrechnet.
- Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung einer Rechnung wird der Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um eine pauschale Entschädigung von zehn Prozent (10 %) erhöht. Darüber hinaus sind ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozent (10 %) pro Jahr zu zahlen. Beide Posten sind von Rechts wegen fällig, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
- Bei anhaltender Nichtzahlung ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag außergerichtlich zu Lasten des Käufers aufzulösen. In diesem Fall schuldet der Käufer eine pauschale Entschädigung in Höhe von dreißig Prozent (30 %) des vereinbarten Verkaufspreises. Diese Entschädigung wird von Rechts wegen mit einer vom Käufer geleisteten Anzahlung verrechnet.
- Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag macht den gesamten ausstehenden Betrag aller anderen, auch noch nicht fälligen Rechnungen, von Rechts wegen sofort fällig.
- Das Ausstellen oder Akzeptieren von Wechseln oder anderen handelbaren Dokumenten stellt keine Schuldumwandlung dar und bildet keine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Unbeschadet Artikel 14 müssen etwaige Beanstandungen einer Rechnung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und unter Angabe des Datums und der Nummer der betreffenden Rechnung begründet formuliert werden.
- Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Eintreibung offener Forderungen, einschließlich Rechtsanwalts-, Gerichts- und sonstiger Honorarkosten, gehen uneingeschränkt zu Lasten des Käufers. Diese Kosten sind vom Käufer auf erste Anforderung des Verkäufers zu erstatten.
10. BONITÄTSPRÜFUNG, SICHERHEITEN UND INSOLVENZ
- Wenn das Vertrauen des Verkäufers in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer und/oder andere nachweisbare Ereignisse erschüttert wird, die das Vertrauen in die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen in Frage stellen und/oder unmöglich machen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer angemessene Sicherheiten zu verlangen. Wenn der Käufer sich weigert, darauf einzugehen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon einseitig zu stornieren, selbst wenn die Waren bereits ganz oder teilweise an den Käufer geliefert wurden. In diesem Fall schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Verkaufspreises für die stornierte Bestellung, die von Rechts wegen mit der bereits geleisteten Anzahlung oder einer anderen Schuld des Verkäufers gegenüber dem Käufer verrechnet werden kann.
- Im Falle einer Insolvenz (oder einer anderen Form der Zahlungsunfähigkeit oder eines Insolvenzverfahrens) des Käufers erfolgt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer von Rechts wegen einer Verrechnung aller fälligen, liquiden und ersetzbaren Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer und des Käufers gegenüber dem Verkäufer, sofern die Verrechnung nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen untersagt ist.
11. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT & AUSNAHME DER NICHT-ERFÜLLUNG
- Zwischen dem Käufer und dem Verkäufer wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Waren des Käufers, die sich in den Lagern und Werkstätten des Verkäufers befinden, vom Verkäufer als weitere Sicherheit für die Zahlung noch vom Käufer geschuldeter Beträge für bereits gelieferte Waren oder ausgeführte Arbeiten einbehalten werden können. Neue Waren, die vom Käufer zur Bearbeitung übergeben werden, gelten als Ersatz für die bereits zurückgegebenen bearbeiteten Waren. Alle Waren, die der Käufer dem Verkäufer zur Bearbeitung anvertraut, gelten als Teil eines und desselben unteilbaren Vertrags, auch wenn dieser Vertrag in aufeinanderfolgenden Leistungen ausgeführt wird, durch verschiedene, aufeinanderfolgende Auftragsbestätigungen zustande kommt und/oder durch aufeinanderfolgende Rechnungen abgerechnet wird.
- Jede Nichterfüllung von Verpflichtungen seitens des Käufers berechtigt den Verkäufer, seine Verpflichtungen ohne vorherige Ankündigung oder Inverzugsetzung ebenfalls auszusetzen, bis die Nichterfüllung seitens des Käufers behoben ist. Alle Verpflichtungen zwischen den Parteien gelten als Teil ein und desselben unteilbaren Vertrags, auch wenn dieser Vertrag in aufeinanderfolgenden Leistungen erfüllt wird, durch verschiedene, aufeinanderfolgende Auftragsbestätigungen zustande kommt und/oder durch aufeinanderfolgende Rechnungen abgerechnet wird.
12. HÖHERE GEWALT
- Die folgenden Fälle, sofern sie nach Abschluss des Vertrags eintreten und dessen Erfüllung verhindern, gelten als höhere Gewalt: Streik, Aussperrung und alle anderen Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, wie z. B. Feuer, Mobilmachung, Beschlagnahme, Embargo, Währungsbeschränkungen, Unruhen, Mangel an Transportmitteln, Materialmangel, Einschränkungen bei der Nutzung von Antriebskraft, verspätete Lieferungen seitens der Lieferanten des Verkäufers.
- Treten solche Umstände ein, verlängert sich die dem Verkäufer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingeräumte Frist, und der Verkäufer haftet nicht für die dadurch entstandenen Verzögerungen.
- Dauern diese Umstände länger als sechs Monate an, hat jede Partei das Recht, den Vertrag per Einschreiben zu kündigen, ohne Anspruch auf Schadenersatz.
13. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
- Die Haftung des Verkäufers für Mängel an den gelieferten Waren oder ausgeführten Arbeiten ist in allen Fällen – auch bei grober Fahrlässigkeit – auf eine Entschädigung beschränkt, die niemals höher sein kann als der Rechnungsbetrag für die betreffenden Waren oder Arbeiten. Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, außer in Fällen, in denen das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.
14. GEWÄHRLEISTUNG/MÄNGELHAFTUNG
- Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von wesentlichen Mängeln sind.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung, sofern gesetzlich nicht zwingend eine kürzere oder längere Frist vorgesehen ist.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
a) Verschleißteile sowie Schäden, die durch normalen Verschleiß entstehen;
b) Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Installation, mangelnder Wartung oder Änderungen durch den Käufer oder Dritte resultieren;
c) Schäden infolge von äußeren Einflüssen (z. B. Feuer, Wasser, Überspannung), sofern diese nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind.
- Im Falle eines berechtigten Mangels ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt,
a) den Mangel zu beheben (Nachbesserung), oder
b) mangelfreie Ersatzware zu liefern.
Weitere Ansprüche, insbesondere auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Kosten für den Rücktransport mangelhafter Waren zum Verkäufer gehen zu Lasten des Käufers, sofern sich der Mangel nicht bestätigt.
15. BESCHWERDEN & ANFECHTUNGEN
- Reklamationen müssen spätestens vierzehn Tage nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Spätere Reklamationen sind unzulässig.
- Reklamationen wegen versteckter Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach der Lieferung, schriftlich gemeldet werden. Spätere Reklamationen sind unzulässig.
- Jeder Streitfall, der sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, unterliegt der Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Verkäufers.
16. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten in Kraft, sobald sie auf der Website veröffentlicht oder dem Kunden mitgeteilt werden, und gelten für nachfolgende Bestellungen.
17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen italienischem Recht.
- Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist das Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig.
18. SALVATORISCHE KLAUSEL
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.